03.06.2010  Linktip 
Soll der Eintrag von Schadstoffen ins Grundwasser verursachernah geregelt werden oder droht eine Angleichung des Schutzniveaus auf dem kleinsten gemeinsamen EU-Nenner? Welche Regelungen sind in Deutschland zu den EU-weit
vereinbarten prioritären Stoffen der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehen? Werden besonders gefährliche Biozide künftig
verboten oder steht eine vereinfachte EU-Zulassung mit Erlaubnis verharmlosender Werbung an? Bringt die neue EU-Richtlinie Fortschritte für den Gewässerschutz? Sorgen verbesserte Transparenz, öffentliche Teilhabe und die
Anwendung des Verursacherprinzips nach EG-Wasserrahmenrichtlinie für gerechtere Wasserpreise?
Diese Fragen sind mit aktuell laufenden Gesetzgebungsprozessen auf EU-Ebene und im Bundestag verbunden und werden aus Sicht des Bundesumweltministeriums, der Wasserwirtschaft und der Umweltverbände dargelegt.
Anschließend findet eine Diskussion unter Beteiligung von Abgeordneten des Deutschen Bundestags statt.
Beginn:  30.06.2010  11:00
Ende:  30.06.2010  21:00
Ort:  Berlin
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
Robert-Havemann-Saal
www.hausderdemokratie.de