28.11.2012  Linktip 
Die gesetzliche Regelwerke wurden synchronisiert, so dass es für die Grundwasserprobenahme einheiltiche Vorgaben gibt. Für das MHM wird zusätzlich auf die Besonderheiten (niedrige pH-Werte, hohe Eisenkonzentrationen, Bestimmung Ks- und Kb-Werte etc.) eingangen. Die Lehrgangsinhalte entsprechen vollinhaltlich dem DVGW-Arbeitsblatt W112 und dem BWK-Merkblatt M5, an deren Erstellung Herr Dr. Nitsche aktiv mitgewirkt hat.



Das montanhydrologische Monitoring wird im Bereich der LMBV mbH durch das Merkblatt „Montanhydrologisches Monitoring in der Phase des Abschlussbetriebsplanes“ (MHM) im Sinne eines Werkstandards geregelt. Die im Rahmen des MHM durchzuführenden umfangreichen Leistungen werden von der LMBV mbH an Leistungsträger vergeben, d.h. sie überträgt Überwachungsaufgaben an Dritte und muss deshalb sicherstellen, dass angemessenes Vertrauen in die Qualität der entscheidungsrelevanten Überwachungsergebnisse besteht. Die LMBV mbH fordert deshalb von den Anbietern, die Leistungen im Rahmen des MHM durchführen wollen, die Teilnahme am Lehrgang.



Die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang ist eine besondere Qualifizierung. Der Teilnehmer erhält nach bestandener Prüfung ein namentlich auf ihn ausgestelltes Zertifikat. Dieses ist nicht übertragbar.



Das Seminar wird in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Claus Nitsche, ö.b.u.v. Sachverständiger nach § 36 GewO für das Sachgebiet Bodenschutz/Altlasten, Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Gewässer, und Frau Dr. Ina Guderitz (beide BGD GmbH Dresden) durchgeführt.
Beginn:  14.03.2013  09:00
Ende:  15.03.2013  17:00
Ort:  Seminarraum im Grundwasser-Zentrum Dresden
Meraner Straße 10, 01217 Dresden

Dresdner Grundwasserforschungszentrum e.V.
Frau Dr. Helling
Tel. 0351/4050-676, Fax –679
Email: chelling@dgfz.de