Der EuGH (Rechtssache C-461/13 - Urteil - Datum vom
1. Juli 2015) ist im Sommer 2017 genau 2 Jahre alt –
das BVerwG vom September 2016 hat mit seinem Urteil
wesentliche Leitsätze übernommen. Demnach gilt das
Verschlechterungsverbot nicht mehr nur für die wasserwirtschaftliche
Planung, sondern auch für die Gestattungsebene.
Von einer Verschlechterung ist zudem nicht erst
dann auszugehen, wenn Wassernutzungen dazu führen,
dass ein Wasserkörper in eine schlechtere Zustandsklasse
wechselt („Zustandsklassen-Theorie“), sondern im Hinblick
auf den Verschlechterungsbegriff folgen die Gerichte der
von der Kommission im Verfahren zur Weservertiefung
vertretenen Auslegung:
Eine Verschlechterung liegt danach regelmäßig schon
dann vor, wenn sich eine einzige Qualitätskomponente
im Sinne des Anhang V um eine Klasse verschlechtert.
Befindet sich eine betroffene Qualitätskomponente bereits
in der niedrigsten Klasse, ist zudem jede negative Beeinträchtigung
dieser Qualitätskomponente eine Verschlechterung.
Das Seminar beleuchtet die aktuelle Rechtsprechung sowie
die einschlägigen Kommentare zu deren Interpretation
und Umsetzung ebenso, wie die praktisch daraus resultierenden
Konsequenzen für den Gewässerschutz und die
künftigen Wassernutzungen.
Die praktischen Erfahrungen des Seminarleiters und der
Teilnehmer*innen mit der Erstellung eines „Fachbeitrages
Wasserschutz“ wird einen großen Raum einnehmen – das
Herausarbeiten der ‚best practice‘ und der dafür erforderlichen
Grundlage und Methodik wird ein Ziel sein. Auch der
Umgang mit den sogenannten Ausnahmemöglichkeiten
auf der Grundlage von § 31 Abs. 2 WHG bzw. Art. 4 Abs. 5
und Abs. 7 der Wasserrahmenrichtlinie wird beleuchtet.
Beginn: | 07.06.2017 09:00 |
Ende: | 07.06.2017 17:00 |
Ort: | Grundwasserforschungszentrum e.V.
Meraner Straße 10 01217 Dresden |