- Umsetzung der WRRL in den FGEn
- Bearbeitungsgebiete/Koordinationsräume
Hier finden Sie eine vollständige Zusammenstellung der Berichte nach Art. 3 WRRL (zuständige Behörden), Art. 5 WRRL (Bestandsaufnahme) und Art. 8 WRRL (Überwachungsprogramme), die an die EU-Kommission übergeben wurden.