20.07.2005  Linktip 
Die Novelle der Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) vom 21. Juli 2004 bindet die Einspeisevergütung von Strom aus Wasserkraftanlagen u.a. an den Nachweis, dass mit der Wasserkraftnutzung ein guter ökologischer Zustand erreicht oder der ökologische Zustand wesentlich verbessert worden ist. Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages hat das Bundesumweltministerium mit der Erstellung eines Leitfadens mit Kriterien für die Errichtung und den Betrieb von Wasserkraftanlagen im Interesse eines guten ökologischen Zustandes der Gewässer beauftragt.

Hinweis: Die Broschüre "Leitfaden für die Vergütung von Strom aus Wasserkraft" kann kostenlos beim

Bundesumweltministerium
Postfach 30 03 61,
53183 Bonn,
Telefon: 01888/305-3355,
Fax: 01888/305-3356
oder per E-Mail: bmu@broschuerenversand.de.

bestellt werden.

Den Leitfaden können Sie sich auch als PDF-Dokument herunterladen.




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broschuere_leitfaden_wasserkraft.pdf 2006.12.08 08:37:17 2179213
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