11.01.2006  Linktip 
Aus dem Inhalt:
Die Geringfügigkeitsschwellenwerte grenzen eine geringfügig veränderte chemische Beschaffenheit des Grundwassers von einem Grundwasserschaden ab. Sie sind damit eine wesentliche Hilfe für die Beurteilung von Grundwasserproben. Darüber hinaus können sie aber auch in der Vorsorge für die Beurteilung der schadlosen Verwertung von Abfällen oder dem Einbau von Produkten dienen und stellen in der Nachsorge eine wesentliche fachliche Grundlage für die Bewertung von Altlasten dar. In dem Seminar wird das Geringfügigkeitsschwellenkonzept vorgestellt und die Zusammenhänge mit dem Bodenschutz- und Abfallrecht erläutert. Außerdem wird darauf eingegangen, wie die Wer-te in der Vollzugspraxis angewandt werden können.

Information + Anmeldung:
DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
Monika Voigt
Tel. 02242/ 872-201
Voigt@dwa.de
Beginn:  09.03.2006  09:00
Ende:  09.03.2006  16:00
Ort:  Fulda
IconFilenameDateTimeBytes
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