23.08.2005  Linktip 
Der Bewirtschaftungsplan hat eine ganze Flussgebietseinheit abzudecken. Bei größerenFlussgebietseinheiten kann es daher zweckmäßig sein, die Flussgebietseinheit zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans in Bearbeitungsgebiete/Teileinzugsgebiete zu untergliedern.

Beispiel: Bearbeitungsgebiete Flussgebietseinheit Rhein s. u.
NameSymDatumZeitSize
wrrl_bag_d.jpg 2006.12.08 08:15:08 186157
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