07.01.2016  Linktip 
Gemäß § 75 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) waren bis zum 22. Dezember 2015 (Hochwasser-)Risikomanagementpläne zu erstellen. Das Land Brandenburg hat Anteile am Elbe- und Odereinzugsgebiet. Für das Flusseinzugsgebiet der Elbe auf deutschem Staatsgebiet haben sich die betreffenden Bundesländer darauf verständigt, einen gemeinsamen Plan zu erarbeiten, ebenso wie für das Flusseinzugsgebiet der Oder auf deutschem Staatsgebiet. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite http://www.mlul.brandenburg.de/info/hwrm/plaene .